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Haus- und Platzordnung

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  1. Bitte nachfolgende Ordnung befolgen für eine wunderschöne Zeit zusammen! Danke.

  2. Durch Betreten des im Folgenden näher bezeichneten Geländes unterwirft sich der Besucher/Zuschauer nachstehender Haus- und Platzordnung des Grundeigentümers und Veranstalters.

  3. Der Geltungsbereich (nachfolgend als “Gelände” bezeichnet) umfasst das Eventgelände Arneitz, deren Terrasse, Supermarkt, Restaurant, Bar, Spielplatz, Parkplatz als auch Weg zum Camping Platz an der Seeuferlandesstraße 53 in 9583 Faak am See. 

  4. Geltungsdauer: täglich von 00:00 bis 24:00 Uhr.

  5. Die Bezeichnung “der Besucher” oder “der Zuschauer” bezieht sich auf Personen beider Geschlechter.

  6. Das Hausrecht wird durch den Betreiber, das Management, Mitarbeitern oder beauftragte Dienstleister ausgeübt. Allen Anweisungen des Personals ist unmittelbar Folge zu leisten. 
     

  7. Zutrittsrecht

    1. Zutritt zu manchen Veranstaltung ist nur Personen mit gültiger Eintrittskarte möglich. Diese wird vor Ort durch Mitarbeiter oder den Sicherheitsdienst kontrolliert.

    2. Jede Person, die im Geltungsbereich dieser Hausordnung das Gelände betreten möchte, erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass sie sich einer eventuellen Kontrolle durch den Sicherheitsdienst oder Mitarbeiter des Veranstalters unterzieht. Dabei ist den Anweisungen des Sicherheitsdienstes oder Mitarbeitern uneingeschränkt Folge zu leisten, widrigenfalls wird der Zutritt verwehrt. 

    3. Taschen und Rucksäcke werden beim Betreten der Gäste durch das Sicherheitspersonal oder Mitarbeiter kontrolliert.
       

  8. Der Einlass kann verweigert werden, wenn

    1. Die Person erkennbar unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln steht.

    2. Die Person aggressives Verhalten gegen andere Gäste oder das Sicherheitspersonal zeigt. 

    3. Gegen die Person ein Hausverbot besteht.

    4. Die Person erkennbar beabsichtigt, die Betriebsabläufe zu stören, Gewalt auszuüben oder dazu anzustiften. 

    5. Die Person im Vorfeld durch Kundgabe von rassistischen, menschenverachtenden, fremdenfeindlichen oder sexuellen Äußerungen in Wort, Bild oder Verhalten auffällt oder eine solche Kundgabe erkennbar beabsichtigt 

    6. Die Person gefährliche Gegenstände (siehe Punkt 5.8) mit sich führt.
       

  9. Gefährliche Gegenstände

    1. Das mitnehmen folgender Gegenstände ist verboten:

      1.     9.1.1.Waffen jeglicher Art

      2.     9.1.2.Tierabwehrstoffe wie Reizgas, Pfefferspray etc.

      3.     9.1.3.Getränke und Speisen (hiervon ausgenommen ist Baby-/Kindernahrung)

      4.     9.1.4.Fahrräder, Skateboards, Scooter und dergleichen

      5.     9.1.5.Motorradhelme

      6.     9.1.6.Haustiere / Tiere

      7.     9.1.7.Verkaufswägen und Bauchläden

      8.     9.1.8.Gebäckstücke

      9.     9.1.9.Laserpointer

      10.     9.1.10.Störsender

      11.     9.1.11.Feuerwerk

      12.     9.1.12.Drogen und dergleichen

      13.     9.1.13.Ätzende Substanzen, Spraydosen und dergleichen

      14.     9.1.14.Werbemittel jeglicher Art, einschließlich politisch motivierter Werbung

      15.     9.1.15.Sperrige Gegenstände

      16.     9.1.16.Sonstige Gegenstände, die geeignet und üblicherweise dafür bestimmt sind, den ordnungsgemäßen Betriebsablauf zu stören oder Schaden zu verursachen
         

  10. Verhalten der Besucher

    1. Es ist sich so zu verhalten, dass andere Gäste ihren Restaurant- Konzertbesuch, Einkauf und dergleichen uneingeschränkt genießen können.

    2. Es ist sich so zu verhalten, dass das Personal, andere Gäste und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden. 

    3. Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben den Anordnungen des Veranstalters, des Sicherheits- und Ordnungsdienstes, der Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienstes sowie Anweisungen mittels Durchsagen Folge zu leisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnungen nicht befolgt oder gegen andere Regeln der Hausordnung verstößt, kann von Sicherheits- und Ordnungsdienst aus dem Veranstaltungsgelände verwiesen werden. 

    4. Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisungen des Sicherheitsdienstes und Mitarbeitern andere Bereiche als jene, in denen sich der Besucher gerade aufhält, einzunehmen. 

    5. Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind in den auf dem Veranstaltungsgelände stehenden Abfallbehältern zu entsorgen. 

    6. Es ist verboten: 

      1. den Betriebsablauf zu stören;

      2. strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen, dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften;

      3. auf dem Gelände außerhalb der gekennzeichneten Raucherbereiche zu rauchen;

      4. das Werfen von Gegenständen jeglicher Art 

      5. Drogen zu konsumieren;

      6. zu irgendeinem Zeitpunkt Personenschaden oder Sachschaden zu verursachen;

      7. Stagediving und Crowdsurfen;

      8. Anlagen, Einrichtungen, Bepflanzung zu beschmieren, zu bekleben, zu beschädigen oder zu entfernen;

      9. das Drängeln innerhalb des Veranstaltungsgeländes, bei den Zu- und Abgängen zu den Bühnenbarrieren und zu den Ein- und Ausgängen 

      10. Infrastruktureinrichtungen zu beschädigen oder zu besteigen;

      11. das Verstellen der Fluchtwege und Notausgänge;

      12. das Betreten der Bühnen und des Backstagebereiches;

      13. das Beschädigen von Zaunelementen, sowie das Beklettern und das Umwerfen dieser Zaunelemente;

      14. das Anzünden von Gegenständen (Ausnahme Rauchwaren in ausgewiesenen Raucherzonen);

      15. Absperrungen zu umgehen oder erkennbar nicht dem Gast zugängliche Bereich zu betreten oder dabei behilflich zu sein;

      16. das Betriebsgelände zu verunreinigen;

      17. Werbung jeglicher Art zu betreiben, Flugblätter oder sonstige Materialien zu verteilen, sofern dies nicht vom Veranstalter ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde;

      18. menschenverachtende, rassistische, homophobe, fremdenfeindliche, politisch extremistische, obszön anstößige oder beleidigende, links-, rechts-, oder anderes extremistische oder sonstige radikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten;

      19. verfassungsfeindliche Symbole zur Schau zu stellen, Parolen oder Grußformen zu nutzen;

      20. Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen für den gewerblichen und / oder kommerziellen Gebrauch zu erstellen, sofern dies zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde;

      21. außerhalb der Toiletten seine Notdurft zu verrichten. 

  11. Garderobe

    1. Es wird keine Garderobe vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.

  12. Rollstühle

    1. 12.1.Rollstuhlfahrer können das Gelände betreten. Es ist barrierefrei aufgeschlossen.

  13. Speisen und Getränke

    1. Das Mitbringen und Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet. 

    2. Die gastronomische Versorgung in der gesamten Veranstaltungsstätte erfolgt ausschließlich über Arneitz.

    3. Hiervon ausgenommen ist Baby-/Kindernahrung. 

  14. Parkplatz

    1. Auf dem Betriebsgelände gilt die STVO. Das Befahren und Parken geschieht auf eigene Gefahr. 

    2. Die Nutzung der Parkflächen ist ausschließlich Gästen des Restaurants/Supermarkts und Eventbesuchern für die Höchstparkdauer von 2 Stunden respektive bis 3 Stunden nach Veranstaltungsende gratis gestattet. Das Parken ist nur auf den dafür vorgesehenen Flächen erlaubt. 

    3. Flucht- und Rettungswege sind unbedingt freizuhalten. 

    4. Widerrechtlich parkende Fahrzeuge werden entfernt. Die Kosten trägt der Fahrzeughalter. 

  15. Verhalten im Brandfall, Evakuierung bzw. bei Räumung 

    1. Aus Sicherheitsgründen kann die Evakuierung bzw. Räumung des Restaurantgeländes / Eventgeländes von dem Betreiber angeordnet werden. In diesem Fall muss gewährleistet sein, dass das Areal in kürzester Zeit verlassen werden kann. Hierfür müssen alle Laufwege frei von Gegenständen (Koffer, Rucksäcke, Skateboards etc.) gehalten werden.

    2. Die Fluchtwegführung- und Ausschilderung auf dem Restaurantgelände ist so ausgelegt, dass Besucher selbstständig den Weg aus dem Gebäude finden.

    3. Notausgänge sind entsprechend gekennzeichnet und auch bei Dunkelheit beleuchtet.

    4. Räumungshelfer unterstützen die Räumung vor Ort. Deren Anweisungen ist Folge zu leisten.

    5. Die geräumten Bereiche sind erst nach Freigabe durch die Feuerwehr bzw. Polizei wieder zu betreten.  

  16. Verwertungsrechte

    1. ZUSTIMMUNG DES BESUCHERS ZUR VERWERTUNG ALLFÄLLIGER AUFNAHMEN, DIE VON IHM GEMACHT WERDEN

      1. Jede Person, die das Gelände betritt, erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr kostenlos Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, von denen mittels direktem oder zeitversetztem Video-Display, direkter oder zeitversetzter Übertragung oder einer anderen Transmission oder Aufzeichnung, Fotos oder anderer gegenwärtiger und/oder zukünftiger Medientechnologien kostenlos Gebrauch gemacht werden kann.

      2. Bei TV-Übertragungen und sonstigen Aufzeichnungen erteilt der Besucher der übertragenden TV-Anstalt seine Zustimmung, dass die von ihm während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahren ausgewertet werden dürfen.

  17. Verantwortlichkeiten

    1. Für mitgenommene Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

    2. Der Besuch der Veranstaltung/Betriebsstätte erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Personen und Sachschäden.

    3. Bei Konzerten kann es auf Grund der Lautstärke zu Hörschäden oder anderen gesundheitlichen Schäden kommen. (Gehörschutz gibt es kostenlos bei der Restaurantkasse.) Der Veranstalter übernimmt für allfällige auftretende Schäden keine Haftung. 

    4. Für Schäden aller Art, die Besucher auf dem Kerngelände erleiden, wird seitens des Veranstalters nur gehaftet, wenn die Schäden durch den Veranstalter oder dessen Vertreter oder Bevollmächtigten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. 

    5. Die Missachtung dieser Hausordnung kann zum Platzverbot und Verlust der Eintrittsberechtigung führen. Der Sicherheitsdienst vertritt das Hausrecht. 

  18. Verstöße gegen die Hausordnung & Straftaten 

    1. Bei einem Verstoß gegen die Hausordnung kann der Betreiber den Gast aus dem Restaurant verweisen bzw. Haus- Platzverbot erteilen.

    2. Ein Verstoß gegen die Hausordnung kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Maßnahmen zur Folge haben.

    3. Straftaten werden zur Anzeige gebracht. 

    4. Die Rechte des Inhabers des Hausrechts - insbesondere die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen - bleiben unberührt. 

 

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Wir freuen uns auf eine schöne gemeinsame Zeit bei uns am Faaker See!​ 

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Vielen Dank Ihr Arneitz!

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